Sucht und Drogen BMG
Lernen und Gesundheit: Online-Spielsucht Veranstalter und Vermittler haben bei jedem Einzahlungsvorgang einen Abgleich mit der Limitdatei vorzunehmen. Übertragungen von Geld oder Spielpunkten zwischen zwei Spielkonten sind unzulässig. Der Anbieter darf von Spielenden gezahlte Beträge nicht für andere Zwecke verwenden, sondern muss sie sofort dem Spielkonto gutschreiben. Auszahlungen können jederzeit von Spielenden angefordert werden und müssen unverzüglich vom Spielkonto abgezogen werden. Das Familienleben leidet, Probleme im Job treten auf, es kommt zu finanziellen Notlagen. Begleiterscheinungen wie eine Nikotin- oder Alkoholsucht, Angststörungen oder Depressionen stellen sich oft ein. Ohne professionelle Hilfe ist der Weg aus der Sucht kaum zu schaffen. Als Landesfachstelle Glücksspielsucht sind wir Teil der Suchtkooperation NRW, einer landesweiten, fachlichen Koordinierungsstelle und wichtigem Bindeglied zwischen Politik und Praxis. SowohlSpielhallenbetreiber, wie auch Gastwirte sind in Thüringen verpflichtet Sozialkonzepte für den Betrieb von Geldgewinnspielgeräten vorzuhalten und umzusetzen. Thüringen hat für beide Gewerbe Mustersozialkonzepte geschaffen, um einen möglichst einheitlichen Spielerschutz in Thüringen zu gewährleisten. Die Sozialkonzepte erscheinen aus suchtfachlicher Sicht wirksam und berücksichtigen die rechtlichen Anforderungen. Sie werden kostenfrei durch den Freistaat zur Verfügung gestellt. Spielhallenbetreiber und Gastwirte können diese Mustersozialkonzepte übernehmen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen. Über die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht-Selbsthilfe unterstützen und vernetzen wir die Selbsthilfegruppen für Glücksspielsüchtige und ihre Angehörigen in NRW. Viele
